Versicherungs-News

Gebühren sparen mit Index-Papieren

Wer überdurchschnittlich hohe Rendite erzielen will, kommt auf lange Sicht an Aktien nicht vorbei. Aber nicht jeder hat Zeit, Lust und das Fachwissen, um sein eigenes Portfolio richtig zu managen. Eine Lösung: Indexgebundene Aktienfonds. Aktienfonds bündeln das Geld ihrer Anleger und investieren es in Aktien verschiedener ... [ mehr ]

Wenn der Arzt privat zur Kasse bittet

Umweltmedizinische Beratungen, Tumormarker-Bestimmung, Vorsorgeuntersuchungen außer der Reihe, Lasern von Pigmentflecken - viele Gesundheitsleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Die gesetzlichen Krankenversicherer zahlen nämlich nur, was nach ihrer Auffassung medizinisch notwendig und wirtscha... [ mehr ]

Arbeitnehmer müssen noch stärker vorsorgen

Am ersten Juli 2008 steigen die gesetzlichen Renten um 1,1 Prozent - nach Jahren der Nullrunden, in denen überhaupt keine Anpassung stattfand. Die knappe Rentenanhebung wird von der allgemeinen Preissteigerung allerdings gleich wieder aufgefressen. Um rund drei Prozent im Jahr steigen die Verbraucherpreise zurzeit. In K... [ mehr ]

Bausparvertrag in der Verwandtschaft verschenken

Die Bundesbürger besitzen zurzeit Bausparverträge im Wert von mehr als 125 Milliarden Euro. Bausparverträge werden für die Finanzierung von Wohnimmobilien genutzt. Die vereinbarte Bausparsumme wird zu einem festen Prozentsatz angespart. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird der zur vollen Vertragssumme fehlende... [ mehr ]











Gebühren sparen mit Index-Papieren

Wer überdurchschnittlich hohe Rendite erzielen will, kommt auf lange Sicht an Aktien nicht vorbei. Aber nicht jeder hat Zeit, Lust und das Fachwissen, um sein eigenes Portfolio richtig zu managen. Eine Lösung: Indexgebundene Aktienfonds. Aktienfonds bündeln das Geld ihrer Anleger und investieren es in Aktien verschiedener Unternehmen. Immer beliebter werden in letzter Zeit speziell die so genannten Index-Zertifikate. Das sind Fonds, die genau die Aktien halten, aus denen Marktindizes wie etwa der DAX (Deutscher Aktienindex) gebildet werden. Auch professionell gemanagte Fonds haben oft Mühe, mit der Entwicklung der offiziellen Aktien-Indizes Schritt zu halten. Die Renditen vieler Index-Zertifikate im Vergleich zu anderen Aktienfonds waren in den letzten Jahren überdurchschnittlich stark, das bestätigen die Analysten. Gerade veröffentlichen die DAX-Unternehmen die Rekordgewinne des vergangenen Jahres. Kaufgebühren und Verwaltungskosten der Indexpapiere sind oft geringer als bei sonstigen Aktienfonds. Besonders Direktbanken bieten ihre Index-Papiere oft ganz ohne Ausgabeaufschlag und zu geringen Depotgebühren an. Weiterer Vorteil: Mit Index-Fonds sind die Aktien breit und in die größten Unternehmen am Markt investiert. Das Verlustrisiko ist geringer als bei Aktienfonds, die etwa in spezielle Technologien oder bestimmte Regionen investieren. Außerdem kann man die Wertentwicklung seines Geldes einfach am Aktienindex wie beispielsweise dem DAX ablesen. Auch für Indexfonds gilt allerdings: Wer in Aktien investiert, sollte einen langen Atem haben und Kurseinbrüche in Ruhe aussitzen können. Erfahrungsgemäß gilt aber: Über Jahrzehnte gesehen ist die Entwicklung an den Aktienmärkten fast immer attraktiver als die Verzinsung für gewöhnliche Anlagen wie Festgelder oder Sparbücher.

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Wenn der Arzt privat zur Kasse bittet

Umweltmedizinische Beratungen, Tumormarker-Bestimmung, Vorsorgeuntersuchungen außer der Reihe, Lasern von Pigmentflecken - viele Gesundheitsleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Die gesetzlichen Krankenversicherer zahlen nämlich nur, was nach ihrer Auffassung medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist. Deutsche Ärzte nutzen diese Regel als zusätzliche Einnahmequelle und entdecken ihre kaufmännische Ader, wenn der Patient im Behandlungsstuhl sitzt. Der soll dann plötzlich entscheiden, ob er die so genannten "Individuellen Gesundheitsleistungen" in Anspruch nehmen will und mit dem Arzt einen privaten Vertrag abschließt. Denn das ist automatisch der Fall, wenn der Arzt Leistungen außer der Reihe erbringt, die nicht vom gesetzlichen Krankenversicherer des Patienten erstattet werden. Doch auch in der Arztpraxis sollte man kühlen Kopf bewahren. Am besten für jede vorgeschlagene Privat-Leistung ein schriftliches Angebot beziehungsweise einen verbindlichen Kostenvoranschlag verlangen und sich die Zusatzleistung genau erklären lassen. Dann zunächst mit der Krankenkasse oder dem privaten Krankenversicherer klären, ob die Maßnahme nicht doch erstattet werden kann und inwieweit sie überhaupt erforderlich und sinnvoll ist. Die meisten Krankenversicherer unterhalten bereits eine Hotline mit Fachleuten für spezielle Fragen zu individuellen Gesundheitsleistungen. Vor allem nicht in der Praxis unter Zeitdruck setzen lassen. Manche Ärzte nutzen die Behandlungssituation und argumentieren, man könne doch „alles in einem Abwasch“ erledigen, ein neuer Termin sei nur schwer zu bekommen. Wenn Sie die individuellen Gesundheitsleistungen Ihres Arztes in Anspruch nehmen, verlangen Sie Immer eine schriftliche Rechnung, um die bezahlten Leistungen bei Fehlbehandlungen oder Kunstfehlern zweifelsfrei belegen zu können.

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Arbeitnehmer müssen noch stärker vorsorgen

Am ersten Juli 2008 steigen die gesetzlichen Renten um 1,1 Prozent - nach Jahren der Nullrunden, in denen überhaupt keine Anpassung stattfand. Die knappe Rentenanhebung wird von der allgemeinen Preissteigerung allerdings gleich wieder aufgefressen. Um rund drei Prozent im Jahr steigen die Verbraucherpreise zurzeit. In Kaufkraft gemessen werden deutsche Rentner also auch in diesem Jahr verlieren; zwischen 1,5 und 2 Prozent, so sagt die Prognose. Immer weniger Kaufkraft für die Rente: Diese Entwicklung wird sich in Zukunft noch verschärfen. Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem so genannten Generationenvertrag. Das Geld, das die aktiven Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird umgehend an die aktuellen Rentenbezieher wieder ausgeschüttet. Größere Rücklagen entstehen nicht. Weil die Deutschen immer älter werden und immer weniger Kinder bekommen, wird sich das Verhältnis zwischen Einzahlern und Rentenempfängern in den kommenden Jahrzehnten verschlechtern. Egal, was Politiker heute versprechen - in Kaufkraft gerechnet wird die gesetzliche Rente über viele Jahre weiter sinken müssen, damit das System überhaupt bezahlbar bleibt. Folge: Viele, die heute berufstätig sind, werden später von der gesetzlichen Rente kaum noch leben können. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist für die meisten Menschen im aktiven Arbeitsleben heute unverzichtbar. Ein wichtiger Vorsorgebaustein ist oft das eigene Haus oder die Eigentumswohnung. Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, muss als Ruheständler keine Miete zahlen. Wer zusätzlich für eine höhere spätere Monatsrente sorgen will, sollte frühzeitig eine private Rentenversicherung abschließen. Die Privatrente beruht auf dem System der Kapitaldeckung: Das eingezahlte Geld (bei Riester-Verträgen samt attraktiver staatlicher Förderung) wird für den Versicherten zinsbringend angelegt. Ab Rentenbeginn wird sein Kapital samt Zinsen und Überschüssen als lebenslange Monatsrente wieder an den Kunden ausgezahlt. Tipp: Frühzeitig eine private Rentenversicherung abschließen, wenn man sich auch nach dem aktiven Arbeitsleben finanziell nicht einschränken will.


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Bausparvertrag in der Verwandtschaft verschenken

Die Bundesbürger besitzen zurzeit Bausparverträge im Wert von mehr als 125 Milliarden Euro. Bausparverträge werden für die Finanzierung von Wohnimmobilien genutzt. Die vereinbarte Bausparsumme wird zu einem festen Prozentsatz angespart. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird der zur vollen Vertragssumme fehlende Teil als extra-günstiges Bauspardarlehen gewährt, so dass der Sparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann. Doch nicht jeder kann oder will den zinsfesten Vertrag auch wirklich für eine Baumaßnahme nutzen. In diesem Fall wichtig zu wissen: Wer seinen Bausparvertrag nicht braucht, kann ihn auch weitergeben - zumindest an nahe Angehörige wie Ehepartner, Geschwister oder Kinder, das lassen die Vertragsbedingungen im Regelfall zu. Wenn der Empfänger des Bausparvertrags tatsächlich baut oder Wohneigentum erwirbt und zur Finanzierung den zinsgünstigen Kredit bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags nutzt, kann der Bausparvertrag seinen Vorteil - das extragünstige Darlehen - voll ausspielen. Vor der Übertragung prüft die Bausparkasse allerdings die Bonität des Verwandten, der den Vertrag übernehmen will. Einer Übertragung von Bausparverträgen auf Nicht-Angehörige stimmen die Bausparkassen nur in Ausnahmefällen zu. Die Einwilligung zur Weitergabe eines Bausparvertrags liegt im Ermessen der Bausparkasse. Häufig ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eindeutig geregelt, wer einen bestehenden Vertrag übernehmen kann, sofern die persönliche Bonitätsprüfung positiv ausfällt. Wer eine Übertragung plant, sollte deshalb rechtzeitig in seinen Vertragsunterlagen nachschauen, welche Möglichkeiten bestehen.

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