Versicherungs-News

Inkassodienstleister haben keine Sonderrechte

Viele Deutsche machen Schulden, die sie nicht rechtzeitig zurückzahlen können. Gläubiger, die sich nicht lange mit dem Eintreiben offener Rechnungen aufhalten wollen, lassen das immer öfter von Inkassounternehmen erledigen. Rund 750 Inkasso-Dienstleister sind zurzeit in Deutschland tätig. Entweder berechtigt der Gläubiger das Inkassounternehmen per Vollmacht zum Eintreibe... [ mehr ]



Höheres Schmerzensgeld bei vorsätzlichem Unfall

Wer im Straßenverkehr vorsätzlich verletzt wird, hat Anspruch auf ein deutlich höheres Schmerzensgeld als nach einem unabsichtlich verursachten Verkehrsunfall. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Saarbrücken (Az. 4 U 276/07 – 93). Ein 77jähriger Autofahrer war im Straßenverkehr mit einem Mountainbiker aneinander geraten, weil er mit dessen Fahrweise ni... [ mehr ]



Hausfrauen und Hausmänner brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Hausfrauen und Hausmänner leisten wichtige, wertvolle und im Ernstfall auch teure Arbeit. Wenn man sich nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung plötzlich nicht mehr in der Lage ist, sich um Haushalt und Kinder zu kümmern, kann die ganze Familie in finanzielle Schieflage geraten. Gut, wenn man in diesem Fall durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ge... [ mehr ]



Auch Tiere kann man krankenversichern

Ist das Tier gesund, freut sich der Mensch - dieses Motto gilt für viele Haustierbesitzer. Werden Katze, Hund oder Reitpferd krank, kann die Behandlung beim Tierarzt oder in der Tierklinik schnell viele hundert Euro teuer werden. Einige Versicherungsunternehmen bieten aus diesem Grund Krankenversicherungen speziell für Tiere an. Gute Haustierversicherungen bieten ein breit... [ mehr ]

Inkassodienstleister haben keine Sonderrechte

Viele Deutsche machen Schulden, die sie nicht rechtzeitig zurückzahlen können. Gläubiger, die sich nicht lange mit dem Eintreiben offener Rechnungen aufhalten wollen, lassen das immer öfter von Inkassounternehmen erledigen. Rund 750 Inkasso-Dienstleister sind zurzeit in Deutschland tätig. Entweder berechtigt der Gläubiger das Inkassounternehmen per Vollmacht zum Eintreiben der rückständigen Forderung und zahlt bei Erfolg eine Provision. Oder er verkauft seine Forderung gleich ganz an die Inkassofirma – allerdings mit kräftigem Risikoabschlag.

Auch wenn manche Inkassospezialisten zu zweifelhaften Methoden greifen, um die Schuldner zum Zahlen zu bewegen: Inkassounternehmen müssen sich genauso an das Gesetz halten wie private Gläubiger. Inkassobüros brauchen grundsätzlich eine Zulassung des zuständigen Land- oder Amtsgerichts. Die muss auf jedem Anschreiben ausgewiesen sein. Als Schuldner sollte man sich von der Inkassofirma die Bevollmächtigung durch den eigentlichen Gläubiger zeigen lassen. Hat das Unternehmen die Forderung gekauft, sollte man sich die Abtretungserklärung vorlegen lassen. Keinesfalls ein Formular unterschreiben, in dem man seine Zahlungsverpflichtung ausdrücklich anerkennt – in diesem Fall kommt das Inkassounternehmen oft leichter an das Geld. Die Kosten für den Inkassoauftrag darf der Gläubiger seinem Schuldner nur dann berechnen, wenn der Zahlungstermin abgelaufen ist und er die überfällige Rechnung angemahnt hat oder wenn zu festen Terminen vereinbarte Ratenzahlungen nicht geleistet werden. Die Gebühren der Inkassounternehmen orientieren sich an der Rechtsanwaltsgebührenordnung. Die Inkassokosten muss der Schuldner nur dann bezahlen, wenn die Firma im Auftrag und mit Vollmacht des Gläubigers handelt. Hat sie die Forderung aufgekauft, wird sie selbst zum Gläubiger und darf für das Beitreiben der Forderung gar keine Inkassogebühren verlangen.

Niemand muss übrigens Mitarbeiter von Inkassobüros in die Wohnung lassen. Auch Drohungen, Befragungen von Nachbarn oder häufige Anrufe auch zu nächtlicher Zeit muss kein Schuldner hinnehmen. Fühlt man sich drangsaliert, reicht oft schon der Hinweis, sich an das Gericht zu wenden, das der Firma die Zulassung erteilt hat, und die Inkassoprofis werden gleich viel freundlicher.



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Höheres Schmerzensgeld bei vorsätzlichem Unfall



Höheres Schmerzensgeld bei vorsätzlichem Unfall

Wer im Straßenverkehr vorsätzlich verletzt wird, hat Anspruch auf ein deutlich höheres Schmerzensgeld als nach einem unabsichtlich verursachten Verkehrsunfall. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Saarbrücken (Az. 4 U 276/07 – 93).

Ein 77jähriger Autofahrer war im Straßenverkehr mit einem Mountainbiker aneinander geraten, weil er mit dessen Fahrweise nicht einverstanden war. Der Autofahrer hupte den Radler an, der Radfahrer zeigte dem Senior daraufhin den erhobenen Mittelfinger. Der Streit eskalierte - der Autofahrer versuchte den Mountainbiker abzudrängen, der Radler schlug dem Autofahrer mit der flachen Hand auf die Motorhaube. Am Ende fuhr der Autofahrer absichtlich auf das Hinterrad des Fahrrads auf. Der Radfahrer stürzte und wurde von dem Wagen rund 20 Meter mitgeschleift. Dabei zog er sich erhebliche Verletzungen zu. Das Schmerzensgeld von 10.000 Euro, das ihm im Strafverfahren gegen den Autofahrer zugesprochen wurde, war dem Mountainbiker jedoch zu wenig. Der Radfahrer klagte auf höhere Entschädigung, weil der Autofahrer ihn vorsätzlich verletzt habe.

Das Saarländische Oberlandesgericht gab dem Kläger nun Recht und verurteilte den Autofahrer in einem Zivilprozess zur Zahlung von 25.000 Euro Schmerzensgeld an den Mountainbiker. Aus Gründen der Genugtuung müsse der Kläger deutlich höher entschädigt werden als bei einem unabsichtlich verursachten Verkehrsunfall, so das Gericht. Die beleidigende Geste des Radlers sei bei der Entscheidung noch zugunsten des Autofahrers gewertet worden, sonst wäre das Schmerzensgeld noch höher ausgefallen, heißt es in der Urteilsbegründung. Eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht möglich.



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Hausfrauen und Hausmänner brauchen eine Berufsunfä



Hausfrauen und Hausmänner brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Hausfrauen und Hausmänner leisten wichtige, wertvolle und im Ernstfall auch teure Arbeit. Wenn man sich nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung plötzlich nicht mehr in der Lage ist, sich um Haushalt und Kinder zu kümmern, kann die ganze Familie in finanzielle Schieflage geraten. Gut, wenn man in diesem Fall durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung geschützt ist.

Mit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können vor allem Jüngere, die noch wenige Beiträge gezahlt haben, heutzutage kaum noch rechen. Wie für andere Berufstätige ist deshalb auch Hausfrauen und Hausmänner eine eigene private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, damit es im ernstfaall nicht finanziell eng wird. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei dauernder Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte monatliche Rente an die versicherte Person. Von diesem Geld kann dann beispielsweise eine professionelle Ersatzkraft beschäftigt werden, die Kinder und Haushalt betreut.

Wenn Hausfrauen oder Hausmänner eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, können sie übrigens den ursprünglich erlernten oder vor der Haushaltstätigkeit ausgeübten Beruf mitversichern. Das ist wichtig, weil Viele wieder ins Arbeitsleben einsteigen wollen, sobald der Nachwuchs flügge ist. Steht der Beruf dann schon mit in der Police, nimmt der Versicherer keine neue Risiko- und Gesundheitsprüfung vor, die zu höheren Beiträgen oder Vertragsausschlüssen für bestimmte Krankheiten führen könnte. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach der Höhe der versicherten Leistung - mit einer Monatsrente von 750 bis 1.000 Euro lassen sich im Ernstfall viele Belastungen abfedern.


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Auch Tiere kann man krankenversichern



Auch Tiere kann man krankenversichern

Ist das Tier gesund, freut sich der Mensch - dieses Motto gilt für viele Haustierbesitzer. Werden Katze, Hund oder Reitpferd krank, kann die Behandlung beim Tierarzt oder in der Tierklinik schnell viele hundert Euro teuer werden. Einige Versicherungsunternehmen bieten aus diesem Grund Krankenversicherungen speziell für Tiere an.

Gute Haustierversicherungen bieten ein breites Leistungsspektrum. Der Versicherer erstattet die Tierarztkosten für ambulante und stationäre Behandlungen bis zum vertraglichen Höchstbetrag - oft bis zu 600 Euro jährlich für Hunde und bis 300 Euro für Katzen. Neben der Tierarztrechnung zahlt der Haustierversicherer auch Medikamente, Laboruntersuchungen, Röntgendiagnostik, medizinische Hilfsmittel, physikalische Therapie und im Ernstfall die Kosten für die Tierklinik. Die Sofortbehandlung nach Verkehrsunfällen ist meist unbegrenzt oder mit wesentlich höheren Deckungssummen versichert, ebenso die Kosten für Operationen, die auch bei Haustieren richtig teuer sein können. Mitversichert sind Behandlungen während Auslandsaufenthalten. Der Versicherungsschutz im Ausland ist je nach Anbieter auf zwei bis vier Monate beschränkt, das reicht für normale Urlaube. Erstattet werden auch Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, außerdem Wurmkuren und Flohbehandlung. Eine Tier-Krankenversicherung kann man für Katzen, Hunde und Pferde abschließen. Für kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Mäuse gibt es allerdings keinen Krankenversicherungsschutz.

Die Beiträge zur Tierkrankenversicherung hängen - ähnlich wie in der privaten Krankenversicherung für Menschen – vom Leistungsumfang der Police, dem Alter des Haustiers und von dessen Vorerkrankungen ab. Meist übernimmt der Versicherer auch die Kosten für eine Gesundheitsuntersuchung des Tieres vor Aufnahme in die Tier-Krankenersicherung. Eine reine Operationskostenpolice ist natürlich günstiger als eine Rundum-Krankenvollversicherung für Katze, Hund oder Reitpferd. Für Tiere ab einem bestimmten Alter - zum Beispiel für Hunde und Katzen ab sechs und für Pferde ab 10 Jahren berechnen die Gesellschaften je nach Tarif einen Beitragszuschlag von 15, 20 oder 30 Prozent. Wer Beitragskosten sparen will, kann mit dem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Den Krankenversicherungsschutz für Hunde und Katzen bekommt man schon für rund 15 Euro im Monat, Pferdehalter zahlen monatlich ab cirka 35 Euro für die Tierkrankenversicherung.



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